Im Jahre 1438 erwarb Wilhelm d.Ä.von Riedheim zu Remshart für 6400 Rheinische Gulden die Herrschaft Angelberg von seinem Schwager Hans von Freyberg.
Neben einer stattlichen Burg umfasste diese das Dorf Tussenhausen, mit seinen 10 Höfen, einer Mühle und Taverne sowie den Weilern Egglinried und Deutershausen.
Wilhelm war gleichzeitig Inhaber der angrenzenden Herrschaft Schwabegg.
Da auf dieser aber ein Rückkaufrecht bestand, war es in seinem Interesse, seinen neuen Stammsitz, die Herrschaft Angelberg, wirtschaftlich zu stärken.
Er reichte beim Habsburger Kaiser Friedrich III eine Petition für das Marktrecht ein, welches am 6.Juni 1455 gewährt wurde.
Jeden Dienstag sollte ein Wochenmarkt und am Tag vor St.Gallus (15.Oktober) ein
Jahrmarkt stattfinden.
Für die umliegenden Handwerker und Bauern bedeutete dies eine enorme Erleichterung, da die Wege um ihre Ware anzubringen sich verküzten.
Vor allem der Ort Tussenhausen profitierte von den Besuchern, da diese verköstigt und beherbergt werden mussten.
Wilhelm erhielt gleichzeitig mit dem Marktprivileg den Blutbann, d.h. die Hohe
Gerichtsbarkeit, welches ein wichtiger Schritt für die Unabhängigkeit seiner Herrschaft darstellte.
Das Markrecht stellt für den Ort Tussenhaussen den Beginn einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung dar, welche bis heute anhält.
Alle 5 Jahre wird dies zum Anlass genommen, um das Historische Marktrechtfest
zu feiern.
Mehr zur interessanten Geschichte von Tussenhausen erfahren Sie in dem Buch
„Kaiserbesitz, Residenzort, Moderner Markt – Die Ortsgeschichte des Marktes Tussenhausen“
Erhältlich bei der Marktgemeinde Tussenhausen.